Offizielle Regelung

Mit kompletten LEX SYSTEM Beförderungregeln für Frachtgüter in Litauen können Sie sich bekanntmachen, indem sie den Hinweis unten auf derselben Seite zum Dokument in PDF Format drücken. Die wichtigsten Grundsätze aus den Regeln sind genauso darunter dargelegt.

Welche Sendungen darf man mit LEX SYSTEM senden?

Dokumentensendung (keine Ware, im Wert von 0,00) im Briefumschlag (Format C5 oder A4) mit dem Gewicht von nicht mehr als 0,5 kg.
Sendung mit Gewicht von nicht mehr als 2 kg, deren Gehalt nicht 0,01 m³. übertreffen sollte.
Sendung mit Gewicht von nicht mehr als 4 kg, indem das Gehalt nicht 0,02 m³ übertreffen sollte.
Sendung mit Gewicht von nicht mehr als 15 kg, indem die Massweite nicht 0,07 m³ übertrifft.
Sendung mit Gewicht von nicht mehr als 30 kg, Massweite bis 0,15 m³.
Sendung mit Gewicht von nicht mehr als 60 kg, Massweite bis 0,30 m³.
Sendung mit Gewicht von nicht mehr als 100 kg, Massweite bis 0,50 m³.
Frachtgut mit Gewicht von 100-3000 kg, Massweite bis zu 15 m³.

Wie ist denn eine Sendung auf die Beförderung vorzubereiten?

Wenn der Auftrag von einer juristischen Person gestellt ist, muss sie den Frachtbrief für die Beförderung des Frachtgutes ausschreiben, damit alle obligatorischen Angaben da sind.

Wenn Sie einen Auftrag auf Beförderung einer Sendung stellen, bitten wir Sie die Sendung nach der vorgelegten Nutzungsanleitung und Beförderungstarifordnung vorzubereiten (verpacken, auszeichnen). Die Verpackung soll die transportierte Ware vor Verletzung oder Beschädigung beim Aufladen, Lagern, Transport schützen, und versichern, daß die drin eingepackte Ware sicher ist. Auf der Verpackung muss man ordentlich und genau (präzise) den Sender, Empfänger und andere Requisite, die für die Sendungbeförderung nötig sind aufschreiben. Das passiert sehr selten, aber der LEX SYSTEM Kurier ist berechtigt, die Annahme einer nicht vermerkten, unverpackten oder falsch verpackten Sendung abzulehnen..

Was ist verboten zu befördern?

Wir haben keine Möglichkeit zu befördern:

  • Gefährliche Frachtgüter
  • Schußwaffen
  • Narkotische Stoffe
  • Tiere
  • Lebensmittel

Genauso können wir nicht zum Ttransport Frachtgüter zulassen, die:

  • Unpassend oder ungenügend verpackt sind
  • Während des Transportes andere Frachtgüter beschädigen, beeinträchtigen, verderben können..
  • Es ist nötig, Spezialmittel für Transport zu besorgen oder eine Zustimmung der staatlichen Behörden zu erhalten.

LEX SYSTEM Kurier
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